Wozu braucht es einen Elternverein?
Elternvereine sind die „Interessenvertretungen der Eltern“ an der Schule, sie dienen der Bewusstmachung und der Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen.
Grundsätzlich kann man zwei Hauptaufgaben der Elternvereine unterscheiden:
- Wahrung der Interessen der Eltern betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule. Enge Zusammenarbeit mit Eltern, SchulleiterInnen und LehrerInnen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
- Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z.B. gegenüber Behörden und anderen Institutionen.
Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz. Weder das Bundesministerium für Unterricht noch der Wiener Stadtschulrat sind für interne Belange der Elternvereine zuständig. Es gibt auch keine schulbehördliche Zulassung. Die SchulleiterInnen haben aber die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern (§ 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz – SCHUG).
Die Aufgaben des Elternvereins beinhalten z. B. die Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel, die Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen, Hilfe und Unterstützung für bedürftige SchülerInnen oder die Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
Wie wird man Mitglied?
Wie in jedem Verein ist die Mitgliedschaft im Elternverein freiwillig. Mitglieder des Elternvereins GRG13 können alle Erziehungsberechtigten von SchülerInnen des GRG 13 sein. Der Beitritt erfolgt grundsätzlich durch Zahlung des in der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrages (derzeit 36 Euro).
Mitglieder des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Wenn Sie mehrere Kinder an verschiedenen öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen zu leisten haben, teilen Sie die Mitgliedsbeiträge aliquot auf. (2 Schulen = je halber Mitgliedsbeitrag)
Die Mitgliedsbeiträge und die Spenden sind die wesentliche Stütze unserer Vereinstätigkeit. Denn nur eine hohe Mitgliederanzahl erlaubt es dem Elternverein, viele Mittel zum Wohle unserer Kinder einzusetzen. Ohne Ihre Beiträge hätten unsere SchülerInnen viele zusätzlichen Unterrichtsbehelfe nicht zur Verfügung und wir könnten auch keine finanzielle Unterstützungen von sozial schwächeren SchülerInnen leisten, denen so die Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglicht werden kann.
Als Mitglied haben Sie das Recht auf Information, das Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache (z. B. bei der Hauptversammlung des Elternvereins). Sie können sich auch für eine Funktion im Vorstand oder als VertreterIn der Eltern in den Schulgemeinschaftsausschuss SGA wählen lassen.
Sie möchten mitarbeiten?
Als Mitglied haben Sie das Recht, an allen Veranstaltungen des Elternvereins teilzunehmen. Sie können aber auch aktiv mitgestalten und eine Funktion übernehmen:
Lassen Sie sich beispielsweise von den Eltern der jeweiligen Klasse als KlassenelternvertreterIn wählen. Dann sind Sie Mitglied des Elternausschusses, der aus den Mitgliedern des Vorstands und den Klasseneltern besteht. Der Elternausschuss fungiert als beratendes Organ und hat die Aufgabe, in geeigneter Form für die Weiterleitung von Informationen des Vorstandes an die Klasseneltern und vice versa zu sorgen.
Sie wollen keine Funktion übernehmen, aber in einzelnen Bereichen mithelfen?
Gerne: schicken Sie uns ein E-Mail. Kommen Sie als Gast zu einer Vorstandssitzung, blicken Sie hinter die Kulissen unserer Arbeit und wenn es Ihnen gefällt, übernehmen Sie eine Aufgabe!
Der Elternvereinsvorstand am GRG 13 arbeitet teamorientiert und offen. Wir laden alle interessierten Eltern zur Mitarbeit ein. Jeder/jede ist willkommen unsere Arbeit zu unterstützen!
SGA – was ist das?
In allen höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden (§64 SchUG). Der SGA setzt sich aus dem Schulleiter / der Schulleiterin und je drei Vertretern der LehrerInnen, SchülerInnen und Erziehungsberechtigten zusammen.
Um eine optimale Organisation der Interessensvertretung sowohl der Eltern, als auch der SchülerInnen zu gewährleisten, besteht am GRG 13 eine enge Koordination zwischen Agenden des Elternvereins und denen des SGA.
Der SGA entscheidet u. a. über
- mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer)
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- schulautonome Schulzeitregelungen, wie z. B. Beschlussfassung der Erklärung betreffend schulfreier Tagen.
Die ElternvertreterInnen im SGA haben auch das Recht zur Teilnahme an pädagogischen Konferenzen, an den Schulbuchkonferenzen oder an „Disziplinarkonferenzen“. Sie sind „Organe“ der Schule und unterliegen daher auch der Amtsverschwiegenheit.
Die VertreterInnen der Erziehungsberechtigten im SGA werden vom Elternverein entsendet. In den Statuten des Elternvereins am GRG 13 ist festgelegt, dass neben dem Obmann/der Obfrau und dem/der StellvertreterIn ein weiteres Elternvereinsmitglied anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung gewählt wird. Sie können in der Hauptversammlung für diese Funktion oder für eine der drei StellvertreterInnen in den SGA kandidieren. Nutzen Sie diese Möglichkeit!